98. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (BGBl. III Nr. 38/1997 idF BGBl. III Nr. 63/2007, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 104/2015) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | ||
Angola | 16. September 2015 | |
Palästina | 17. Mai 2018 |
Kurz
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