85. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Malta andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Handelsförderung der Republik Malta und das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich sind durch Notenwechsel vom 24. April 2018 und 4. Mai 2018 übereingekommen, den Anhang der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Malta andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung, BGBl. III Nr. 134/2010 idF BGBl. III Nr. 38/2015, gemäß Art. 1 Abs. 2 dahingehend zu ändern, dass der Dienstort Teheran (Iran) aus dem Anhang gestrichen wird.
Die Änderung des Anhangs tritt mit 1. Juni 2018 in Kraft.
Kurz
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