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BGBl III 73/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

73. Kundmachung: Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

73. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Spanien11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 182]. am 26. März 2018 seine Ratifikationsurkunde zum Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. III Nr. 22/2018) hinterlegt und dabei Erklärungen gemäß Art. 4 Abs. 8, Art. 17 Abs. 4, Art. 18 Abs. 4 und Art. 19 Abs. 4 des Zusatzprotokolls sowie eine Erklärung für den Fall abgegeben, dass die Anwendbarkeit des gegenständlichen Zusatzprotokolls vom Vereinigten Königreich auf Gibraltar erstreckt wird.

Kurz

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