73. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Spanien1 am 26. März 2018 seine Ratifikationsurkunde zum Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. III Nr. 22/2018) hinterlegt und dabei Erklärungen gemäß Art. 4 Abs. 8, Art. 17 Abs. 4, Art. 18 Abs. 4 und Art. 19 Abs. 4 des Zusatzprotokolls sowie eine Erklärung für den Fall abgegeben, dass die Anwendbarkeit des gegenständlichen Zusatzprotokolls vom Vereinigten Königreich auf Gibraltar erstreckt wird.
Kurz
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