69. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Cabo Verde am 22. März 2018 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 38/2017) hinterlegt.
Kurz
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