36. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Polen am 12. Februar 2003 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten (BGBl. Nr. 277/1965, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 706/1994) hinterlegt.
Kurz
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)