224. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in mazedonischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 14. August bzw. 28. November 2018 (eingelangt am 30. November 2018) abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Kurz
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