220. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (BGBl. III Nr. 32/1999, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 88/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 89/2018) hinterlegt:
Kurz
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