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BGBl III 218/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

218. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen

218. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Aserbaidschan am 12. Dezember 2018 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (BGBl. Nr. 133/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 110/2018) gekündigt.

Die Kündigung wird mit 1. Juli 2019 wirksam.

Kurz

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