198. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Belgien am 31. Oktober 2018 die Kontaktdaten seiner nach Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 64/2017) bestimmten zentralen Behörde wie folgt aktualisiert:
Service public fédéral Affaires étrangères
15, rue des Petits Carmes
B - 1000 Bruxelles
Kurz
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)