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BGBl III 198/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

198. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland

198. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Belgien am 31. Oktober 2018 die Kontaktdaten seiner nach Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 64/2017) bestimmten zentralen Behörde wie folgt aktualisiert:

Service public fédéral Affaires étrangères

15, rue des Petits Carmes

B - 1000 Bruxelles

Kurz

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