191. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (BGBl. Nr. 317/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 62/2018) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Cabo Verde1 | 19. Juni 2018 | |
Mexiko | 28. Juni 2018 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Mexiko1 am 18. Oktober 2018 eine Erklärung nach Art. 13 Abs. 2 des Übereinkommens abgegeben.
Kurz
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