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BGBl III 191/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

191. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

191. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (BGBl. Nr. 317/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 62/2018) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Cabo Verde11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 108].

19. Juni 2018

Mexiko

28. Juni 2018

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Mexiko11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 108]. am 18. Oktober 2018 eine Erklärung nach Art. 13 Abs. 2 des Übereinkommens abgegeben.

Kurz

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