184. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Ernährungshilfe-Übereinkommens
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 2. September 2018 den Rücktritt vom Ernährungshilfe-Übereinkommen (BGBl. III Nr. 41/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 42/2018) notifiziert.
Der Rücktritt wird gemäß Art. 17 Abs. 1 des Übereinkommens mit 31. Dezember 2018 wirksam.
Kurz
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