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BGBl III 182/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

182. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

182. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Nigeria am 18. Oktober 2018 seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl. Nr. 522/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 104/2018) hinterlegt.

Kurz

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