180. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Vereinigten Staaten mit Wirksamkeit vom 12. Oktober 2018 ihren Rücktritt vom Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten (BGBl. Nr. 66/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 41/2018) schriftlich notifiziert.
Kurz
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