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BGBl III 172/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

172. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

172. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Annahme-bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. III Nr. 84/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 122/2016) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung der

Annahme- bzw. Beitrittsurkunde:

Fidschi

19. September 2017

Japan

11. Juli 2017

Palästina

2. Jänner 2015

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat Fidschi erklärt, dass es sich nicht an die Bestimmungen des Art. 35 Abs. 2 gebunden erachtet.

Kurz

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