172. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Annahme-bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. III Nr. 84/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 122/2016) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung der Annahme- bzw. Beitrittsurkunde: | ||
Fidschi | 19. September 2017 | |
Japan | 11. Juli 2017 | |
Palästina | 2. Jänner 2015 |
Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat Fidschi erklärt, dass es sich nicht an die Bestimmungen des Art. 35 Abs. 2 gebunden erachtet.
Kurz
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