165. Protokoll zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
165.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
[Protokoll in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Protokoll in ungarischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Protokolls wurden am 27. November 2017 bzw. 30. August 2018 abgegeben; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 27 Abs. 1 mit 1. Oktober 2018 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Kurz
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