127. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Costa Rica am 12. Juli 2018 seinen gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. a (ii) erklärten Vorbehalt1 in Bezug auf Art. 12 des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (BGBl. Nr. 413/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 102/2017) zurückgezogen.
Kurz
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