117. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung, in Bezug auf Curaçao, des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande für die Niederländischen Antillen
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels vom 1. Juni und 27. August 2004 über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande für die Niederländischen Antillen (BGBl. III Nr. 137/2005 idF BGBl. III Nr. 139/2017) wurde in Bezug auf Curaçao gemäß seinem Art. 13 von den Niederlanden mit Note vom 14. Juni 2018 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2019 außer Kraft.
Im Hinblick auf Sint Maarten findet das gegenständliche Abkommen jedoch weiterhin Anwendung.
Kurz
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