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BGBl I 111/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

111. Bundesgesetz: Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000
(NR: GP XXV IA 2256/A AB 1710 S. 188 . BR: 9819 AB 9881 S. 871.)

111. Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 39 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Für die Verfahren nach dem ersten, zweiten und dritten Abschnitt richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der Lage des Vorhabens.“

2. In § 40 Abs. 5 wird die Wortfolge „§§ 5 Abs. 6, 10 Abs. 4 sowie § 12 Abs. 2 und 3“ ersetzt durch die Wortfolge „§§ 3b, 5 Abs. 6 und 10 Abs. 4“.

Van der Bellen

Kern

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