111. Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2017, wird wie folgt geändert:
1. In § 39 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Für die Verfahren nach dem ersten, zweiten und dritten Abschnitt richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der Lage des Vorhabens.“
2. In § 40 Abs. 5 wird die Wortfolge „§§ 5 Abs. 6, 10 Abs. 4 sowie § 12 Abs. 2 und 3“ ersetzt durch die Wortfolge „§§ 3b, 5 Abs. 6 und 10 Abs. 4“.
Van der Bellen
Kern
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)