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BGBl II 245/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

245. Verordnung: Großhandelsdatenverordnung – GHD-V

245. Verordnung des Vorstands der E-Control über die Melde-, Aufbewahrungs- und Übermittlungspflichten von Daten zu Energiegroßhandelsprodukten (Großhandelsdatenverordnung – GHD-V)

Auf Grund von

  1. 1. § 88 Abs. 4 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010 in der Fassung des BGBl. I Nr. 108/2017,
  2. 2. § 131 Abs. 3 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011), BGBl. I Nr.107/2011 in der Fassung des BGBl. I Nr. 19/2017, und
  3. 3. §§ 25a Abs. 2 und 24 Abs. 1 Z 4 iVm § 7 Abs. 1 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl. I Nr. 110/2010 in der Fassung des BGBl. I Nr. 108/2017, wird verordnet:

Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Überwachung des Handels mit Energiegroßhandelsprodukten auf nationaler Ebene in Übereinstimmung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts, ABl. Nr. L 326 vom 08.12.2011 S. 1, und legt die Meldepflichtigen, die Häufigkeit, den Umfang und das Format der Meldepflichten fest, die die Regulierungsbehörde zur Erfüllung ihrer durch § 24 Abs. 1 Z 4 E-ControlG übertragenen Aufgaben benötigt.

(2) Diese Verordnung bestimmt jene Daten über Transaktionen von Strom- bzw. Erdgashändlern im Energiegroßhandel, welche für eine Dauer von fünf Jahren aufzubewahren und der E-Control, der Bundeswettbewerbsbehörde sowie der Europäischen Kommission zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei Bedarf jederzeit zur Verfügung zu stellen sind. Zusätzlich wird die Form, in der diese bei Bedarf zu übermitteln sind, bestimmt.

Begriffsbestimmungen

§ 2. (1) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff

  1. 1. „Energiegroßhandelsprodukte“
    1. a) Verträge im Sinne von Artikel 2 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011, die Strom oder Erdgas betreffen insoweit deren Lieferort oder Transport in Österreich liegt oder liegen kann,
    2. b) Derivate im Sinne von Artikel 2 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011, die Strom oder Erdgas und deren Produktion, Transport, Handel oder Lieferung in Österreich betreffen,
  2. 2. „Regelreserveprodukte“ die vom Regelzonenführer für Zwecke der Primär-, Sekundär- und Tertiärregelung im Sinne von § 7 Abs. 1 Z 58, 62 und 67 ElWOG 2010 beschaffte positive und negative Regelleistung und -energie;
  3. 3. „Unique Market Participant Code“ einen der bei der Registrierung bei der Regulierungsbehörde nach Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 verwendeten Kennzahlen zur eindeutigen Identifizierung des Marktteilnehmers

(2) Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen des ElWOG 2010 und des GWG 2011.

(3) Personenbezogene Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form anzuwenden.

Meldepflichten

§ 3. (1) Meldepflichtige gemäß Abs. 2 und 3 haben der Regulierungsbehörde die erforderlichen Daten gemäß dem Anhang zu melden.

(2) Regelzonenführer haben die meldepflichtigen Daten zur Regelreserve (Tabelle 2) unter Berücksichtigung der technischen Abläufe unverzüglich zu melden.

(3) Regelzonenführer und Bilanzgruppenkoordinator haben meldepflichtige Daten zu Energiegroßhandelsprodukten im Zusammenhang mit der Nominierung und Allokation von Strom (Tabelle 1) nach einem von der E-Control vorgegebenen zeitlichen Programm zu melden.

(4) Der Betreiber des Virtuellen Handelspunktes hat am jeweils folgenden Gastag die finalen Allokationsdaten bestehend aus der Summe der Käufe und Verkäufe sowie die daraus resultierende Nettoposition für alle am virtuellen Handelspunkt tätigen Bilanzgruppenverantwortlichen an die E-Control zu melden.

(5) Die erforderlichen Daten sind verschlüsselt unter Verwendung der von der Regulierungsbehörde vorgegebenen Formate und Übermittlungswege zu übermitteln.

(6) Die Meldepflichtigen haben sich bei der Übermittlung durch den bei der Registrierung gemäß Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 erhaltenen ACER Registrierungscode oder einen durch den Meldepflichtigen übermittelten Unique Market Participant Code zu identifizieren.

Aufbewahrungspflichten

§ 4. Strom- und Erdgashändler haben für eine Dauer von fünf Jahren die folgenden Daten über Merkmale und Produktspezifikationen für jede finanzielle und physische Transaktion mit Energiegroßhandelsprodukten mit anderen Strom- bzw. Erdgashändlern sowie Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreibern aufzubewahren:

  1. 1. Identität von Käufer und Verkäufer;
  2. 2. Energiebörse oder anderer Handelsplatz, an dem die Transaktion getätigt wurde;
  3. 3. Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktion (Handelstag und -zeit);
  4. 4. Kontraktspezifikationen (Identifikation des dem Geschäft zugrunde liegenden Kontrakts durch Produktcode der Handelsplattform, bei Nichtvorliegen eines Produktcodes: Merkmale des Kontrakts);
  5. 5. Transaktionsspezifikationen (Kauf-/Verkauf-Indikator und Transaktionsreferenznummer);
  6. 6. Handelseigenschaft;
  7. 7. Transaktionspreis sowie gegebenenfalls Preisanpassungsklauseln, bei Gastransaktionen zusätzlich Speicher- und Ausgleichsenergiepreis (als Teil des Energiepreises);
  8. 8. Transaktionsmenge einschließlich Art der Mengenangabe;
  9. 9. Vertragsdauer;
  10. 10. Lieferort.

Übermittlungspflichten

§ 5. (1) Strom- und Erdgashändler haben die gemäß § 4 aufbewahrten Daten auf ausdrückliches schriftliches Verlangen der in § 1 Abs. 2 genannten Behörden an diese zu übermitteln.

(2) Eine Übermittlung dieser verlangten Transaktionsdaten kann im Auftrag des Übermittlungspflichtigen auch durch eine Strom- oder Gasbörse, über deren Systeme die Geschäfte abgewickelt wurden, oder einen geeigneten Dritten erfolgen.

(3) Alle Daten sind in elektronischer Form in der jeweils gesetzten, angemessenen Frist zu übermitteln oder direkt auf einer eingerichteten elektronischen Eingabeplattform einzugeben.

(4) Die Übermittlungsfrist, die Formate sowie die Eingabeplattform werden in dem ausdrücklichen schriftlichen Verlangen auf Übermittlung der Transaktionsdaten bestimmt. Informationen über anzuwendende Formate bzw. Eingabeplattformen können auch im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

§ 6. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2017 in Kraft.

(2) Die Verordnung des Vorstands der E-Control über die Pflicht zur Aufbewahrung und Übermittlung von Transaktionsdaten im Energiegroßhandel durch Strom- und Gashändler (Energiegroßhandels-Transaktionsdaten-Aufbewahrungsverordnung – ETA-VO), BGBl. II Nr. 337/2012, sowie die Verordnung des Vorstands der E-Control über die Meldepflichten zur Durchführung der Überwachung des Handels mit Energiegroßhandelsprodukten auf nationaler Ebene

(Energiegroßhandelsdatenverordnung – EGHD-VO), BGBl. II Nr. 13/2015, treten mit Ablauf des 30. September 2017 außer Kraft.

Anhang

Einzelheiten zu meldender Daten

Tabelle 1

Meldepflichtige Einzelheiten von Energiegroßhandelsprodukten im Zusammenhang mit der Nominierung und Allokation von Strom

Feld Nr.

Feldinhalt

Beschreibung

  

Belegkopf des Fahrplans

  1. 1.

Dokumentenkennung

Eindeutige Kennung des Dokuments, für das die Zeitreihendaten übermittelt werden.

  1. 2.

Version des Dokuments

Version des übermittelten Dokuments. Ein Dokument kann mehrere Male übermittelt werden, wobei jede Übermittlung – beginnend mit 1 – schrittweise ansteigend als neue Version des Dokuments gekennzeichnet wird.

  1. 3.

Art des Dokuments

Code der übermittelten Dokumentenart.

  1. 4.

Art des Prozesses

Die Art des Prozesses auf welchen das Dokument verweist.

Mögliche Werte sind:

A01 – Day-Ahead Fahrplan

A02 – Intraday Fahrplan

etc.

anhängig davon, ob die Übermittlung in einer einzigen Übermittlung durchgeführt wird (Day-Ahead, Intraday am Ende des Tages) oder mittels mehrerer Übermittlungen die den Tag abdecken.

  1. 5.

Art der Fahrplan-Klassifizierung

Klassifizierung des Fahrplans nach Aggregation und Klassifizierungstyp.

  1. 6.

Identität des Absenders

Kennung der Partei, die das Dokument versandt hat und für dessen Inhalt verantwortlich ist (EIC-Code).

  1. 7.

Rolle des Absenders

Angabe der Rolle des Absenders (TSO, sonstige meldende Stelle).

  1. 8.

Identität des Empfängers

Kennung der Partei, die das Dokument erhält.

  1. 9.

Rolle des Empfängers

Angabe der Rolle des Empfängers.

  1. 10.

Datum und Uhrzeit der Erstellung

Datum und Uhrzeit der Übertragung der Fahrplandaten (ISO 8601).

  1. 11.

Fahrplan-Zeitraum

Anfangs- und Enddatum und –uhrzeit des Zeitintervalls welches vom Dokument, das den Fahrplan beinhaltet, umfasst wird.

  1. 12.

Bereich

Von dem Fahrplan-Dokument abgedeckter Bereich.

  1. 13.

Subjektpartei (falls anwendbar)

Die Partei die dem Fahrplan-Dokument unterliegt.

  1. 14.

Subjektrolle (falls anwendbar)

Angabe der Rolle des Subjekts.

  1. 15.

Abstimmung-Zeitraum (falls anwendbar)

Anfangs- und Enddatum und –zeit des Zeitraums welcher im Fahrplan abgestimmt wird.

  

Fahrplan-Zeitreihe

  1. 16.

Absender Zeitreihen-Identifikation

Vom Absender zu vergebende Bezeichnung der Zeitreihe.

Diese muss einmalig das gesamte Dokument sein und die Vermeidung einer Duplikation des Produkts, der Art des Geschäftes, der Aggregationsebene des angegebenen Objektes, des Liefergebiets, des Herkunftsgebiets, der Zählpunktbezeichnung, der importierenden Bilanzgruppe, der exportierenden Bilanzgruppe, der Art der Kapazitätsreservierung und der Identifikation der Kapazitätsreservierung garantieren.

  1. 17.

Absender Zeitreihen-Version

Die Zeitreihen-Version wird nur geändert, wenn sich eine Zeitreihe ändert.

Die Zeitreihen-Version muss die gleiche sein, wie die Version des Dokuments in welcher diese hinzugefügt oder geändert wurde. Wenn ein Dokument zurückgesandt wird, müssen alle Zeitreihen, unabhängig davon, ob diese geändert wurden oder nicht, noch einmal übermittelt werden. Im Falle der Löschung einer Zeitreihe, wird diese für alle Zeiträume mit Nullen ausgefüllt und zurückgesandt.

  1. 18.

Art des Geschäfts

Genauere Bezeichnung der Art des Geschäfts, für das ein Fahrplan abgegeben wird. z. B. Erzeugungsfahrplan, interner oder externer Handel

  1. 19.

Produkt

Identifizierung eines Energieproduktes wie Leistung, Energie, Blindleistung, Übertragungskapazität, etc. Mögliches Codes beinhalten z. B. (nicht abschließend):

8716867000016 – Wirkleistung

  1. 20.

Aggregationsebene des angegebenen Objekts

Identifikation der Aggregationsebene eines Fahrplans; z. B. Aggregation je Regelzone oder (virtueller) Zählpunkt (z. B. Übergabestelle).

  1. 21.

Liefergebiet (falls anwendbar)

Gebiet (Zone) in welches das Produkt geliefert wird. Kein Übertragungsnetzbetreiber.

  1. 22.

Herkunftsgebiet (falls anwendbar)

Gebiet (Zone) aus welchem das Produkt geliefert wird. Kein Übertragungsnetzbetreiber.

  1. 23.

Zählpunktbezeichnung (falls anwendbar)

Die Kennung des Ortes an dem ein oder mehrere Produkte gemessen werden.

  1. 24.

Importierende Bilanzgruppe (falls anwendbar)

Energie aufnehmende Bilanzgruppe.

  1. 25.

Exportierende Bilanzgruppe (falls anwendbar)

Energie abgebende Bilanzgruppe.

  1. 26.

Art der Kapazitätsreservierung (falls anwendbar)

Bezeichnet wie eine bestimmte Kapazitätsreservierung ausgehandelt wurde; z. B. tägliche Auktion, wöchentliche Auktion.

  1. 27.

Identifikation der Kapazitätsreservierung (falls anwendbar)

Verweis auf eine bestimmte Kapazitätsreservierung, die einem Fahrplan zugrunde liegt.

  1. 28.

Maßeinheit

Die Maßeinheit die zum Ausdruck der Menge in der Zeitreihe verwendet wird.

  1. 29.

Kurvenart (falls anwendbar)

Codierte Darstellung der beschriebenen Kurvenart.

  

Ursache (falls anwendbar) 

  1. 30.

Ursachencode (falls anwendbar)

Code zur Angabe, dass die Begründung für eine Änderung im Ursachentext, wörtlich erfolgt.

  1. 31.

Ursachentext (falls anwendbar)

Wörtliche Begründung einer Änderung.

  

 Zeitraum

  1. 32.

Zeitintervall

Anfangs- und Enddatum und -uhrzeit des Zeitintervalls des betreffenden Zeitraums (ISO 8601).

  1. 33.

Auflösung

Auflösung, d. h. Anzahl der Zeiträume, in die sich das Zeitintervall gliedert (ISO 8601).

  

Intervall, Wiederholende Felder 

  1. 34.

Position

Relative Position eines Zeitraums innerhalb eines Zeitintervalls.

  1. 35.

Menge

Die geplante Menge des Produkts für die Position im Zeitintervall.

   

Tabelle 2

Meldepflichtige Einzelheiten im Zusammenhang mit Regelreserveprodukte Strom

A. Ausschreibungen für die Vorhaltung von Regelleistung, alle Angebote

Feld Nr.

Feld

Beschreibung

  1. 1.

Ausschreibung

Bezeichnung der Ausschreibung.

Format: <Regelreservetyp>_JJJJ_KWXX_(Zusatz)

Werte Regelreservetyp:

PRL ...... Primärregelleistung

SRL ...... Sekundärregelleistung

TRL ...... Ausfallsreserve- und Tertiärregelleistung

JJJJ ....... Jahr

KW ...... Kalenderwoche

XX ........ Nummer der Kalenderwoche

Zusatz: z. B. für Second Call, Last Call

  1. 2.

Zeitpunkt des Angebots

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. 3.

Angebotsnummer

Eindeutige, einmalige Nummer zur Identifikation des Angebots.

  1. 4.

Regelreserveanbieter

Eindeutige Bezeichnung des Anbieters.

  1. 5.

Produkt Alias

Bezeichnung des Regelreserveprodukts.

  1. 6.

Lieferzeitraum von

Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.

Format: dd.mm.yyyy

  1. 7.

Lieferzeitraum bis

Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.

Format: dd.mm.yyyy

  1. 8.

Stunden

Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).

  1. 9.

Leistung angeboten

Regelreserveleistung, die angeboten wird.

  1. 10.

Einheit von 9

Typischerweise MW.

  1. 11.

Leistung akzeptiert

Teilmenge von 9, die einen Zuschlag erhalten hat.

  1. 12.

Einheit von 11

Typischerweise MW.

  1. 13.

Leistungspreis

Preis für die Vorhaltung von Regelreserve.

  1. 14.

Einheit von 13

Euro/MW und Stunde der Vorhaltung oder Euro/MW.

  1. 15.

Energiepreis

Preis für aktivierte positive oder negative Regelreserve.

  1. 16.

Einheit von 15

Typischerweise Euro/MWh.

  1. 17.

Angebotswert

Wert der Leistungsvorhaltung akzeptierter Angebote.

  1. 18.

Einheit von 17

Typischerweise Euro.

  1. 19.

Rang

Rang des Angebots innerhalb der Merit Order List für die Erteilung des Zuschlags.

  1. 20.

Produkt ID

Eindeutige, einmalige Nummer zur Kennzeichnung des Produkts (Feld 5).

  1. 21.

Kennzeichnung Blockgebote

Falls anwendbar.

   

B. Ausschreibungen für Regelenergiegebote (Anpassung der Energiepreise von Sekundär- und Tertiärregelreservegeboten soweit vorgesehen, kurzfristige Ausschreibungen Tertiäregelenergiegebote), alle Angebote

Feld Nr.

Feld

Beschreibung

  1. 1.

Ausschreibung

Bezeichnung der Ausschreibung.

Format: <Regelreservetyp>_JJJJ_MM_DD

Werte Regelreservetyp:

SRL_DA ...... Sekundärregelleistung

TRL_DA ...... Ausfallsreserve- und Tertiärregelleistung

JJJJ ....... Jahr

MM ...... Monat

XX ........ Tag

  1. 2.

Zeitpunkt des Angebots

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. 3.

Angebotsnummer

Eindeutige, einmalige Nummer zur Identifikation des Angebots.

  1. 4.

Regelreserveanbieter

Eindeutige Bezeichnung des Anbieters.

  1. 5.

Produkt Alias

Bezeichnung des Regelreserveprodukts.

  1. 6.

Lieferzeitraum von

Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.

Format: dd.mm.yyyy

  1. 7.

Lieferzeitraum bis

Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.

Format: dd.mm.yyyy

  1. 8.

Stunden

Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).

  1. 9.

Leistung angeboten

Regelreserveleistung, die angeboten wird.

  1. 10.

Einheit von 9

Typischerweise MW.

  1. 11.

Leistung akzeptiert

Teilmenge von 9, die einen Zuschlag erhalten hat (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Market Makern kommen).

  1. 12.

Einheit von 11

Typischerweise MW.

  1. 13.

Leistungspreis

Preis für die Vorhaltung von Regelreserve (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Market Makern kommen).

  1. 14.

Einheit von 13

Euro/MW und Stunde der Vorhaltung.

  1. 15.

Energiepreis

Preis für aktivierte positive oder negative Regelreserve.

  1. 16.

Einheit von 15

Typischerweise Euro/MWh.

  1. 17.

Angebotswert

Wert der Leistungsvorhaltung akzeptierter Angebote.

  1. 18.

Einheit von 17

Typischerweise Euro.

  1. 19.

Angebotsnummer Leistungsangebot

Nur bei Anpassungen der Energiepreise. Verweis auf die Angebotsnummer des ursprünglichen Gebots. (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Marktet Makern kommen).

  1. 20.

Aktivierte Energie

Volumen tatsächlich aktivierter Regelreserve, das einem bestimmten Angebot zugeordnet ist.

  1. 21.

Einheit von 20

Typischerweise MWh.

  1. 22.

Rang

Rang des Angebots innerhalb der Merit Order List für Energieabrufe.

  1. 23.

Produkt ID

Eindeutige, einmalige Nummer zur Kennzeichnung des Produkts (Feld 5).

   

C. Aktivierte Regelreserve (Zeitreihen im Viertelstundenraster)

Feld Nr.

Feld

Beschreibung

  1. 1.

Zeitstempel

Beginn der Viertelstunde.

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. 2.

SRL+ Menge

Volumen aktivierter Sekundärregelenergie (ohne Ausfallsreserve 24).

  1. 3.

Einheit von 2

Typischerweise MWh.

  1. 4.

SRL- Menge

Volumen aktivierter negativer Sekundärregelenergie.

  1. 5.

Einheit von 5

Typischerweise MWh.

  1. 6.

INC+ Menge

Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der Imbalance Netting Cooperation.

Richtung: Import

  1. 7.

Einheit von 6

Typischerweise MWh.

  1. 8.

INC- Menge

Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der Imbalance Netting Cooperation.

Richtung: Export

  1. 9.

Einheit von 8

Typischerweise MWh.

  1. 10.

Settlementpreis INC

Verrechnungspreis für 6 und 8.

  1. 11.

Einheit von 10

Typischerweise Euro/MWh.

  1. 12.

SRL+ Durchschnittspreis

Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 2 in einer Viertelstunde.

  1. 13.

Einheit von 12

Typischerweise Euro/MWh.

  1. 14.

SRL- Durchschnittspreis

Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 4 in einer Viertelstunde.

  1. 15.

Einheit von 14

Typischerweise Euro/MWh.

  1. 16.

TRL+ Menge

Volumen aktivierter positiver Tertiäregelenergie (beinhalte auch Mengen, die als Ausfallsreserve 26 zu verrechnen sind).

  1. 17.

Einheit von 16

Typischerweise MWh.

  1. 18.

TRL- Menge

Volumen aktivierter negativer Tertiärregelenergie.

  1. 19.

Einheit von 18

Typischerweise MWh.

  1. 20.

TRL+ Durchschnittspreis

Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 16 in einer Viertelstunde.

  1. 21.

Einheit von 20

Typischerweise Euro/MWh.

  1. 22.

TRL- Durchschnittspreis

Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 18 in einer Viertelstunde.

  1. 23.

Einheit von 22

Typischerweise Euro/MWh.

  1. 24.

ARE Menge

Volumen aktivierter Ausfallsreserve, die von 20 abzuziehen und 2 zuzuschlagen ist.

  1. 25.

Einheit von 24

Typischerweise MWh.

  1. 26.

ARE Durchschnittspreis

Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 24 in einer Viertelstunde.

  1. 27.

Einheit von 26

Typischerweise Euro/MWh.

  1. 28.

UA Menge

Volumen Rücklieferung für ungewollten Austausch.

  1. 29.

Einheit von 28

Typischerweise MWh.

  1. 30.

UA Durchschnittspreis

Preis Rücklieferung für ungewollten Austausch (EXAA Börsenpreis).

  1. 31.

Einheit von 30

Typischerweise Euro/MWh.

  1. 32.

IGCC+ Menge

Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der International Grid Control Cooperation.

Richtung: Import

  1. 33.

Einheit von 32

Typischerweise MWh.

  1. 34.

IGCC- Menge

Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der International Grid Control Cooperation.

Richtung: Export

  1. 35.

Einheit von 34

Typischerweise MWh.

  1. 36.

Settlementpreis IGCC

Verrechnungspreis für 32 und 34.

  1. 37.

Einheit von 36

Typischerweise Euro/MWh.

   

D. Informationen über die Ausschreibungen und deren Ergebnisse

Feld Nr.

Feld

Beschreibung

  1. 1.

Ausschreibung

Siehe oben Tabellen A und B, Feld 1.

  1. 2.

Regelreservetyp

Werte Regelreservetyp:

PCR ...... Primärregelleistung

SCR ...... Sekundärregelleistung

TCR ...... Ausfallsreserve- und Tertiärregelleistung

SCE…….Sekundärregelenergie

TCE……Ausfallsreserve- und Tertiärregelenergie

  1. 3.

Subtyp

Werte:

First Call

Second Call

Last Call

Emergency Call

Intraday Emergency Call

  1. 4.

Geplante Öffnung

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. 5.

Geplante Schließung

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. 6.

Lieferung von

Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.

Format: dd.mm.yyyy

  1. 7.

Lieferung bis

Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.

Format: dd.mm.yyyy

  1. 8.

Veröffentlichungsdatum

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. 9.

Ausschreibungseröffnung

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. 10.

Ausschreibungsschließung

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. 11.

Produkt Alias

Bezeichnung des Regelreserveprodukts.

  1. 12.

Stunden

Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).

  1. 13.

Ausgeschriebene Menge

Regelreserveleistung, die in der Ausschreibung beschafft werden soll.

  1. 14.

Einheit von 13

Typischerweise MW.

  1. 15.

Angebotene Menge

Summe der angebotenen Regelreserveleistungen.

  1. 16.

Einheit von 15

Typischerweise MW.

  1. 17.

Akzeptierte Menge

Summe der angebotenen Regelreserveleistungen, die einen Zuschlag erhalten haben.

  1. 18.

Einheit von 17

Typischerweise MW.

  1. 19.

Durchschnittspreis

Mengengewichteter Durchschnittspreis für ein Regelreserveprodukt.

  1. 20.

Einheit von 19

Euro/MW und Stunde der Vorhaltung oder Euro/MW.

  1. 21.

Teilnehmer

Anzahl der Anbieter, die an der Ausschreibung teilnehmen.

  1. 22.

Teilnehmer mit Zuschlag

Anzahl der Anbieter mit bezuschlagten Angeboten.

   

Urbantschitsch   Eigenbauer

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