204. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2017-2018 im Bereich Tunnel Wald-Pretallerkogel der A 9 Pyhrn Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Wald-Pretallerkogel 2017)
Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:
§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen der Abschnitt zwischen km 101,123 und km 105,672 der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Spielfeld der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt.
§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
§ 3. Die Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Wald-Pretallerkogel 2016, BGBl. II Nr. 282/2016, wird aufgehoben.
Leichtfried
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