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BGBl II 197/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

197. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf

197. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:

§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 346/1998.

§ 2. In der Anlage C4 (Lehrplan der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf) zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 261/2015, lautet im VI. Abschnitt (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) samt Überschrift:

  1. „a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 197/2017.“

Anlage 1

Anlage 1 

Hammerschmid

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