124. Zehnte Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen geändert wird
Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2016, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, BGBl. II Nr. 260/2015, zuletzt geändert durch die Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. II Nr. 47/2017, wird wie folgt geändert:
In § 1 und § 2 wird die Wendung „10. Mai 2017“ jeweils durch die Wendung „10. November 2017“ ersetzt.
Sobotka
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