74. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Benin am 18. Mai 2017 seine Annahmeurkunde zum Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (BGBl. Nr. 180/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 153/2014) hinterlegt.
Drozda
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