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BGBl III 66/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

66. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation-INTERPOL (ICPO-INTERPOL) über die Privilegien und Immunitäten von ICPO-INTERPOL während der 45. Europäischen Regionalkonferenz

66. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation-INTERPOL (ICPO-INTERPOL) über die Privilegien und Immunitäten von ICPO-INTERPOL während der 45. Europäischen Regionalkonferenz

[Übereinkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 11 mit 28. April 2017 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Drozda

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