66. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation-INTERPOL (ICPO-INTERPOL) über die Privilegien und Immunitäten von ICPO-INTERPOL während der 45. Europäischen Regionalkonferenz
[Übereinkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 11 mit 28. April 2017 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Drozda
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