34. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Änderungen der Anlagen1 A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)2
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:
Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen C.N.744.2016.TREATIES-XI.B.14 vom 10. Oktober 2016, sind die nachstehenden Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens angenommen worden und mit 1. Jänner 2017 in Kraft getreten. Ihre Kundmachung erfolgt in der Fassung der am 7. Dezember 2016 übermittelten Korrekturen, die laut Depositarmitteilung C.N.891.2016.TREATIES-XI.B.14 nach Ablauf der Einspruchsfrist mit 7. März 2017 wirksam werden:
[Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
In der authentischen französischen Fassung und der deutschen Übersetzung wurden die Dokumente ECE/TRANS/WP.15/231 (Stammfassung), ECE/TRANS/WP.15/231/Corr.1 (Korrekturen) und ECE/TRANS/WP.15/231/Add.1 (Ergänzungen) sowie die Korrekturen gemäß C.N.891.2016.TREATIES.XI.B.14 zusammengeführt. Die Quelle der jeweiligen Änderung oder Ergänzung ist aus entsprechenden redaktionellen Hinweisen im Text ersichtlich.
Mit dieser Kundmachung wird die Richtlinie 2016/2309/EU zur vierten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 345 vom 20.12.2016 S. 48, hinsichtlich des Anhangs I umgesetzt.
Anlage 1
Anlage 1: Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung)
Anlage 2
Anlage 2: Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut)
Drozda
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