24. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über kulturelle Zusammenarbeit
24.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über kulturelle Zusammenarbeit
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in albanischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 21. Oktober 2015 bzw. 19. Jänner 2017 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. Februar 2017 in Kraft.
Kern
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)