22. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit
22.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Der Notenwechsel gemäß Art. 24 Abs. 1 des Abkommens erfolgte am 21. Dezember 2016; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 24 Abs. 1 mit 1. März 2017 in Kraft.
Kern
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