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BGBl III 22/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXV RV 779 AB 833 S. 96. BR: AB 9463 S. 846.)

22. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit

22.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Der Notenwechsel gemäß Art. 24 Abs. 1 des Abkommens erfolgte am 21. Dezember 2016; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 24 Abs. 1 mit 1. März 2017 in Kraft.

Kern

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