229. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 128) über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene
Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Belgien am 14. Juni 2017 die Ratifikation des Übereinkommens (Nr. 128) über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene (BGBl. Nr. 34/1970, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 152/2014) beim Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes eingetragen und hiebei die Übernahme der Verpflichtungen aus den Teilen II, III und IV dieses Übereinkommens angegeben.
Gemäß seinem Art. 48 Abs. 3 wird das Übereinkommen für Belgien mit 14. Juni 2018 in Kraft treten.
Drozda
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