223. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Dänemark1 mit Wirkung vom 10. Februar 2017 die zentrale Behörde nach Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl. Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 139/2016) wie folgt geändert:
“Ministry of Children and Social Affairs
Holmens Kanal 22
DK - 1060 COPENHAGEN K“.
Drozda
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