209. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (BGBl. III Nr. 89/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 140/2009) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Afghanistan | 25. März 2013 | |
San Marino | 28. April 2010 | |
Somalia | 26. Juli 2010 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Kanada am 15. Dezember 2011 seinen Rücktritt vom Protokoll notifiziert. Gemäß Art. 27 Abs. 2 des Protokolls ist der Rücktritt mit 15. Dezember 2012 wirksam geworden.
Drozda
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