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BGBl III 204/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

204. Kundmachung: Geltungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

204. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Frankreich hat gegenüber dem Generalsekretär des Europarats gemäß Art. 15 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl. Nr. 210/1958 idgF, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 144/2016) betreffend die temporäre Außerkraftsetzung bestimmter in der Konvention vorgesehener Verpflichtungen im Notstandsfall mitgeteilt11 Der Wortlaut dieser Mitteilung ist in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 005]., dass der Notstandsfall und die getroffenen Maßnahmen mit 1. November 2017 geendet haben.

Drozda

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