159. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa
[Vereinbarung in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Vereinbarung in slowenischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 6 Abs. 1 der Vereinbarung wurden am 7. November 2016 bzw. 13. Juni 2017 vorgenommen; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 mit 1. Juli 2017 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Drozda
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