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BGBl III 155/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

155. Kundmachung: Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten

155. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten

Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (BGBl. III Nr. 92/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 130/2015) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Bahamas11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.11.b].

28. September 2015

Brunei Darussalam11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.11.b].

17. Mai 2016

Guinea11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.11.b].

8. April 2016

Mikronesien11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.11.b].

26. Oktober 2015

Pakistan11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.11.b].

17. November 2016

Palästina11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.11.b].

7. April 2014

Samoa11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.11.b].

17. Mai 2016

Zentralafrikanische Republik11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.11.b].

21. September 2017

Drozda

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