14. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Slowenien am 11. April 2016 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen (BGBl. Nr. 249/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 120/2015) hinterlegt und anlässlich dessen gemäß Art. 63 Abs. 1 des Übereinkommens eine Liste1 der nach slowenischem Strafrecht angewendeten und vollstreckten Sanktionen notifiziert.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat die Ukraine am 16. Oktober 2015 eine Erklärung2 hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung des Übereinkommens in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.
Drozda
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