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BGBl III 144/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

144. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

144. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Monaco das Europäische Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. Nr. 417/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 37/2014) am 1. September 2017 unterzeichnet und ratifiziert.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat die Ukraine am 16. Oktober 2015 eine Erklärung11 Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 62]. hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung des Übereinkommens in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.

Drozda

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