144. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Monaco das Europäische Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. Nr. 417/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 37/2014) am 1. September 2017 unterzeichnet und ratifiziert.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat die Ukraine am 16. Oktober 2015 eine Erklärung1 hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung des Übereinkommens in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.
Drozda
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)