132. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle
Nach Mitteilung des Generaldirektors der IAEO hat Kuba am 3. Juli 2017 seine Beitrittsurkunde zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (BGBl. III Nr. 169/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 50/2017) hinterlegt.
Drozda
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