102. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Katar am 23. Juni 2017 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (BGBl. Nr. 413/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 94/2016) hinterlegt.
Drozda
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)