84. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über das Wirksamwerden der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots gegenüber dem Land Salzburg
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, BGBl. I Nr. 120/2011, ist gemäß ihrem Art. 11 Abs. 3 mit 1. Jänner 2012 gegenüber dem Land Salzburg wirksam geworden.
Drozda
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)