1. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über das Wirksamwerden der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 gegenüber dem Land Wien
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18, BGBl. I Nr. 138/2015, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 3 mit 1. Jänner 2016 gegenüber dem Land Wien wirksam geworden.
Ostermayer
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