115. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG), BGBl. I Nr. 62/2014, wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Zur Erfüllung der mit dem Projekt „Sanierung Parlament“ verbundenen Aufgaben der Gesellschaft können von der Parlamentsdirektion die dafür erforderlichen Leistungen beigestellt werden.“
2. In § 5 Absatz 2 entfällt die Wortfolge „für die Überlassung von den Liegenschaften des Bundes“.
3. In § 5 Absatz 3 wird im 3. Satz die Wortfolge „Die Verfügungen über Bundesvermögen“ geändert in „Vermögensverfügungen“.
Bures Kopf Hofer
Kern
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