vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 42/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

42. Kundmachung: Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP gegenüber dem Land Steiermark

42. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP gegenüber dem Land Steiermark

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP, BGBl. II Nr. 4/2016, tritt gegenüber dem Land Steiermark mit 5. März 2016 in Kraft.

Ostermayer

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)