42. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP gegenüber dem Land Steiermark
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP, BGBl. II Nr. 4/2016, tritt gegenüber dem Land Steiermark mit 5. März 2016 in Kraft.
Ostermayer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)