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BGBl II 413/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

413. Verordnung: Änderung der Satzung des Kollektivvertrages für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen

413. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Satzung des Kollektivvertrages für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen geändert wird

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 18 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2013 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Abs. 3 angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen.

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehende Satzung erlassen:

Die Satzung des Kollektivvertrages für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen, BGBl. II Nr. 187/2016, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 lit. a entfällt zweimal das Wort „berufsorientierten“.

2. Die Z 1 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Binder

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