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BGBl II 380/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

380. Verordnung: Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Selzthal 2017

380. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2016-2017 im Bereich Tunnel Selzthal der A 9 Pyhrn Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Selzthal 2017)

Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:

§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:

  1. 1. km 70,97 bis km 69,97 der Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz und
  2. 2. km 69,67 bis km 70,94 der Richtungsfahrbahn Spielfeld

§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.

Leichtfried

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