297. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:
§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 83/2015 und der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
§ 2. In der Anlage 1 (Lehrplan der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik) zur Verordnung über die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, BGBl. II Nr. 204/2016, lautet in Abschnitt VI (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die Z 1 (Katholischer Religionsunterricht):
„1. Katholischer Religionsunterricht:
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 297/2016 in der geltenden Fassung.“
Anlage 1
Hammerschmid
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