9. Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank
9.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank
[Übereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Übereinkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. Dezember 2015 beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 59 mit 25. Dezember 2015 in Kraft getreten.
Laut Mitteilung des Depositärs haben folgende weitere Staaten das gegenständliche Übereinkommen ratifiziert:
Australien, Brunei Darussalam, China, Deutschland, Georgien, Jordanien, Republik Korea, Luxemburg, Mongolei, Myanmar, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Pakistan, Singapur, Vereinigtes Königreich.
Folgende weitere Staaten haben nach dem 25. Dezember 2015 ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
Finnland | 7. Jänner 2016 |
Indien | 11. Jänner 2016 |
Malediven | 4. Jänner 2016 |
Malta | 7. Jänner 2016 |
Russische Föderation | 28. Dezember 2015 |
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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