62. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Serbien am 15. März 2016 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (BGBl. Nr. 52/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 127/2015) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung1 gemäß Art. 3 Abs. 2 abgegeben.
Ostermayer
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