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BGBl III 5/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

5. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen

5. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 5. Dezember 2014 bzw. 7. Dezember 2015 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. Februar 2016 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Ostermayer

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