213. Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
213.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in tschechischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 15 Abs. 2 des Rahmenabkommens wurden am 21. Juni bzw. 7. November 2016 (eingelangt am 9. November 2016) vorgenommen; das Rahmenabkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 2 mit 9. Dezember 2016 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Kern
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