208. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum hat Ghana am 4. November 2016 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (BGBl. Nr. 294/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 1/2013) hinterlegt.
Drozda
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)